Wegen Mietminderung seine Wohnung aufgeben zu müssen ist traurig, vor allem dann, wenn man sich bisher dort sehr wohl gefühlt hat. Widrige Umstände haben dazu geführt, eine Mietminderung herbeiführen zu müssen. Das ist unangenehm, denn eigentlich möchte man mit seinem Vermieter in Frieden leben und möglichst keine Auseinandersetzungen solcher Art führen müssen. Auf der anderen Seite kann man sich auch nicht alles bieten lassen. Eine nicht funktionierende Heizung, Schimmel, feuchte Wände, Lärm usw. (weitere Gründe in unserer Mietminderungstabelle 2010) die vom Vermieter nicht wieder instand gebracht wird, oder andere Missstände können so nicht hingenommen werden. Nach einem meist unausweichlichen Rechtsstreit, ist natürlich meist das Verhältnis zum Vermieter getrübt und die vertraute Atmosphäre gestört.
Mietverhältnis
Finden Sie sich in einer solchen Beschreibung wieder? Ist es Ihnen auch schon so ergangen oder befinden Sie sich gerade in solch einer unangenehmen Lage?
Das ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern es stellt sich auch die Frage wie es nun weiter geht. Manchmal kann die Situation gerettet werden, doch meistens bleibt einem nichts anderes übrig, als die Segel zu streichen und sich eine neue Wohnung zu suchen. Doch was ist zu tun, damit man nicht wieder in so eine Situation gerät?
Vertrauen von Vermieter und Mieter
Sicherlich denken Sie jetzt auch, dass man so etwas doch nicht im Vorhinein ahnen kann. Und Sie sind sich auch nicht sicher, ob man schon im Vorfeld Komplikationen dieser Art ausschließen kann? Sie haben Recht, es ist auch nicht so einfach. Doch eine wichtige Voraussetzung ist zum Vermieter einen guten Draht zu haben. Sympathie ist wichtig, auch wenn man nicht mit dem Vermieter unter einem Dach lebt. Wohnungen zu mieten und zu vermieten ist eine sehr private und damit heikle Angelegenheit – für beide Seiten. Deshalb sollte in grundsätzlichen Fragen möglichst 100prozentige Übereinstimmung herrschen. Doch was können Sie als zukünftiger Mieter selbst tun, um ein Wohnverhältnis mit späterer Mietminderung zu verhindern? Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie auf Wohnungssuche nach Mietminderung sind?
Wohnungssuche nach Mietminderung
Haben Sie über das Internet oder die Zeitung schon interessante Wohnungen gefunden, für die sich Besichtigungen lohnen, steht das erste Telefonat mit dem zukünftigen neuen Vermieter an. Auch hier kann man viel falsch machen. Rufen Sie also nicht zu unüblichen Zeiten an, wie z.B. ganz früh, zur Mittagszeit oder abends nach 20.00 Uhr. Zeigen Sie während des Gespräches Interesse an der Wohnung und stellen Sie erste Fragen. Seien Sie aber nicht aufdringlich sondern zurückhaltend interessiert. Vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung und bedanken Sie sich für das Gespräch. Zum Termin selbst sollten Sie unbedingt pünktlich kommen. Unser Tipp: Benutzen Sie ein Navigationsgerät, um nicht womöglich zu spät zu kommen, weil Sie sich verfahren haben. Sollten Sie aus Ihrem Bekanntenkreis sich kein Gerät ausleihen können, hier finden Sie preiswerte und gute Geräte im Navigationsgeräte Test. Somit umgehen Sie eine Unpünktlichkeit, aus welcher oft falsche Rückschlüsse gezogen werden könnten. Wenn jemand nicht pünktlich ist kommt die Befürchtung auf, dass vielleicht auch die Miete nicht pünktlich gezahlt wird. Das wird jeden Mieter verschrecken. Bei der Besichtigung selbst nehmen Sie die Wohnung genau ins Visier. Messen Sie ruhig nach – erst mal unter dem Aspekt, wie in der Wohnung die vorhandenen Möbel gestellt werden können. Für Sie bringt es Sicherheit, dass die im Inserat angegebene Quadratmeterzahl für die Wohnfläche auch den Tatsachen entspricht. Nicht selten kommt es vor, dass hier vom Vermieter, bewusst oder unbewusst, falsche Angaben gemacht werden, mit einer Differenz größer als zehn Prozent, welche somit zur Mietminderung berechtigen würden. Prüfen Sie, ob die Fenster dicht sind. Stellen Sie sich einfach mal mit dem Rücken zum Fenster und bleiben Sie eine Weile dort stehen. Ansonsten stellen Sie viele Fragen, um so gut wie möglich über die Wohnung und deren Zustand informiert zu sein. Auf diese Art und Weise entstehen keine Missverständnisse, da Unklarheiten im Vorfeld ausgeräumt werden können. Fragen Sie, ob Haustierhaltung – also Hund oder Katze – erlaubt ist und lassen sie solche Zulässigkeiten auch in den Mietvertrag schreiben. Auch Fragen nach der Hausordnung und nach Pflichten der Hausgemeinschaft sind berechtigt. Haken Sie nach wie hoch die Nebenausgaben, vor allem aber, wie hoch die Energiekosten sind.
Wohnungsbesichtigung
Selbstverständlich möchte auch der Vermieter einiges von Ihnen erfahren. Beantworten Sie die Fragen ehrlich, aber nicht zu ausführlich. Wenn Sie Nachwuchs planen müssen sie das zwar nicht kundtun, wenn sie aber dabei merken, dass Kinder in dieser Wohngemeinschaft nicht erwünscht sind, wäre diese Wohnung keine gute Basis für ein zukünftiges Familienleben. Da die Frage nach dein Einkünften sicherlich kommen wird, sollten Sie darauf vorbereitet sein. Wären Sie an der Stelle des Vermieters, möchten Sie auch sicher sein, dass der Mieter genug verdient und Ihre Mieteinnahmen gesichert sind. Sie können bereits beim Besichtigungstermin zeigen, dass Sie nichts zu verheimlichen haben, wenn Sie die letzte Gehaltsabrechnung sofort vorweisen können. Beruht das gute Gefühl im Anschluss auf Gegenseitigkeit , haben Sie fast schon gewonnen und eine erneute Wohnungssuche nach Mietminderung wird damit hoffentlich lange auf sich warten lassen.