Kaum ein anderer Lebensbereich bietet so häufig Anlass zu Streitigkeiten wie das Rechtsverhältnis zwischen Mietern und Vermietern! Mit etwa 250.000 Prozessen pro Jahr, stehen solche gerichtliche Auseinandersetzungen an zweiter Stelle der Zivilprozesse und somit gleich hinter den Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dabei sind neben nicht akzeptierter Mietererhöhungen und Auseinandersetzungen hinsichtlich der Mietnebenkosten sehr häufig Mietminderungen Gegenstand der Prozesse. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich jedem Mieter anzuraten, für den Fall eines sicher selten gewollten, aber in der Praxis oft leider nicht zu vermeidenden Rechtsstreites, Vorsorge durch eine Mietrechtschutzversicherung zu treffen. Da bei fast allen Versicherungen eine gewisse Karenzzeit üblich ist, ist es notwendig, rechtzeitig eine geeignete Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Mieter gegen Vermieter
Mieterrechtsschutz bieten nahezu alle Versicherungsgesellschaften, in der Regel in Kombination mit einer privaten Rechtsschutzversicherung, an. Sollten Sie bereits über eine Privatrechtsschutzversicherung verfügen, so ist zu klären, ob Ihre Police auch ausreichenden Versicherungsschutz für Mietrechtsfragen gewährleistet. Sollte dies nicht so sein, oder sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und nur an einem Versicherungsschutz für Mieterbelange interessiert sein, haben einige Versicherer eine separate Mieterrechtsschutzversicherung im Angebot, die dann natürlich günstiger ist als die vorgenannte Kombination. Als mögliches Mitglied in einem Mieterverein sind Sie in der Regel automatisch durch die Mietrechtsschutzversicherung des Vereins mitversichert.
Gründe für eine Rechtsschutzversicherung
Die Gründe für Mietminderungen sind ausgesprochen vielfältig. Gleichgültig ob der Vermieter im Mietvertrag vereinbarte Leistungen nicht erfüllt, das Mietobjekt unzureichend pflegt, die notwendigen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen nicht oder nicht mit befriedigendem Ergebnis ausführt oder ausführen lässt, oder aber Beeinträchtigungen der Wohnqualität durch Lärm, Gerüche oder Schmutz nicht abstellt oder abstellen kann: In all diesen Fällen steht Ihnen als Mieter ein Recht auf Mietminderung zu. Wenn auch diverse Medien schier endlose Listen zur Verfügung stellen, die berechtigte Mietmängel und die dadurch möglichen prozentualen Mietminderungsansprüche ausweisen, werden Sie in der Praxis oft ohne juristische Klärung Ihre Interessen nicht durchsetzen können. Gründe dafür sind, dass zum einen die Feststellung eines Mangels oft zumindest in der Beurteilung der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Wohnqualität subjektiv ist, zum anderen Ihnen auch ein objektiv unstrittig vorhandener Mangel nicht zwangsläufig zu einer vom Vermieter akzeptierten Mietminderung, bzw. zu einer vom Vermieter veranlassten Mängelbeseitigung verhelfen. Da Sie einkalkulieren müssen, dass Ihr Vermieter über einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Durchsetzung seiner Interessen verfügt, können Sie zwar bei Mängeln Mietminderung betreiben, in der Folge aber oft nicht ohne gerichtliche Unterstützung zu Ihrem Recht kommen. Hinzu kommt, dass die häufigen Änderungen in der deutschen Rechtsprechung auch hinsichtlich des Mietrechtes nicht dazu angetan sind, dass Sie als eventueller Laie Ihre Rechtsposition immer exakt bestimmen können. Auch die Angst vor Ärger mit dem Vermieter, und den daraus möglichen Konsequenzen, spricht insbesondere für eine Einschaltung eines Anwaltes und Klärung der Streitigkeiten vor dem zuständigen Gericht. Die Einbindung von Rechtsanwälten und Gerichten ist aber mit hohen Kosten verbunden da der Streitwert, also der Betrag auf dessen Basis die Kosten des Anwalts und des Gerichtes festgesetzt werden, sich an der Jahresbruttomiete orientiert. So entstehen selbst bei geringfügigen Streitigkeiten schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro.
Mieterrechtschutzversicherungen in allen oben dargestellten Varianten übernehmen im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung zunächst die Kosten einer Rechtsberatung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.
Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung
Allerdings ist zur Vermeidung unnötiger Kosten vor der Konsultierung eines Anwaltes zwingend die Rechtsberatung der Versicherungsgesellschaft einzuschalten. Diese wird Ihnen in allen Streitfällen, die für Sie Aussicht auf Erfolg haben, die Kostenübernahme zusagen. Damit ist dann Ihr komplettes Prozesskostenrisiko abgesichert. Die Versicherung übernimmt die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes, die Gerichtskosten, die Kosten eigener Gutachter, mögliche Zeugengelder, eventuell notwendige Kautionen und in dem Fall, dass Sie den Prozess nicht gewinnen sollten, auch die Kosten des Gegenanwaltes. (Top)
Der große juristische Spielraum im Mietrecht, der statistisch jeden fünften Mieter einmal zum Beteiligten in einem Mietprozess werden lässt, spricht für eine Rechtsschutzversicherung für den so wichtigen Lebensbereich Wohnen. In Anbetracht der schnell sehr hohen Kosten die durch einem Mietrechtsprozess entstehen können, und der hohen statistischen Wahrscheinlichkeit in einen solchen Prozess verwickelt zu werden, erscheinen die Kosten eines Mietrechtsschutzes, der schon für unter EUR 10,00 pro Monat angeboten wird, eher als zu vernachlässigende Größe.