Mietminderung Beheizung Urteil
Schäden die durch fehlerhaftes Lüften verursacht werden scheiden von einer Mietminderung aus. AG Langenfeld 23.1.1996 23 C 232/93 DWW 1996, 216
Wurde der Mieter bei einem Einbau von neuen Fenstern nicht auf den erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf hingewiesen, so berechtigt ihn dies bei dadurch entstandenen massiven Schimmelpilzbefall zu einer Mietminderung von 20%, so das LG Gießen 12.4.2000 1 S 63/00 ZMR 2000,537
(Angaben ohne Gewähr)
Quelle: Birgit Noack: Immobilien Jahrbuch 2010. München 2010: Rudolf Haufe Verlag GmbH Co. KG
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