Mietminderung Heizung Urteile
Mietminderung bei Heizungsausfällen
Ein Heizungsausfall von Dezember bis Februar rechtfertigt eine Mietminderung von 50%, so das LG Kassel, WuM 1987,271
75% Mietminderung sprach das LG Berlin, ZMR 1992,302 einem Mieter zu, da die Heizung während der Wintermonate ausgefallen war.
Eine Mietminderung in Höhe von 12% liegt vor, wenn die Heizung Klopfgeräusche verursacht. LG Münster WuM 2000,691
Ähnlich entschied das LG Hannover, WuM1994,463 bei Knackgeräuschen der Heizung. Dabe wurden 10% Mietminderung ausgesprochen.
Erreicht die Heizung am Abend Temperaturen von 15-16%, stellt dies eine Mietminderung in Höhe von 20% dar, so das AG Waldbröl, WuM 1980,206.
Ist keine Möglichkeit gegeben das Schlafzimmer zu beheizen, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 20%. Dies entschied das LG Hannover, WuM 1980,130
(Angaben ohne Gewähr)
Quelle: Autor n.a: Immobilien 2010, Zahlen Daten Fakten. Planegg 2010: Haufe-Lexware GmbH Co. KG
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