Mietminderung


Mietminderung wegen zu geringer Wohnfläche

Mietminderung wegen zu kleiner Fläche Urteil

Wird eine Fläche fest im Mietvertrag festgehalten, nimmt der BGH eine Mietminderung von 10% an, wenn die ausgewiesene Fläche um mehr als 10% vom Vertrag abweicht. BGH 24.3.2004 VIII ZR 133/03 GE 2004, 683

Quadratmeterangaben, welche sich lediglich in einer Wohnungsanzeige befunden haben sind dabei ausgenommen.

(Angaben ohne Gewähr)

Quelle: Birgit Noack: Immobilien Jahrbuch 2010. München 2010: Rudolf Haufe Verlag GmbH Co. KG

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