Mietminderung


Mietminderung wegen Feuchtigkeit in der Wohnung, modrig, Schimmel

Mietminderung Feuchtigkeit Urteil

Ist ein Aufenthalt in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche fast unmöglich, da die Räume modrig, ständig feucht und vom Schimmelpilz befallen sind, so berechtigt dies eine Mietminderung in Höhe von 80%, so dass LG Berlin 8.1.1991 65 S 205/89 GE 1991.625

Wenn eine Wohnung wegen Gestank, starken Feuchtigkeitsschäden an Wänden und der damit verbundenen hohen Luftfeuchtigkeit nicht zum Wohnen geeignet ist, berechtigt dies eine Mietminderung von 100%. Dies entschied LG Berlin 19.12.1988 61 S 211/87 GE 1989.149

Ebenso kann eine Mietminderung von 100% erwirkt werden, wenn die Wohnung ständig durchfeuchte Aussenwände besitzt und ein Rattenbefall im Umfeld der Wohnung herrscht, so das AG Potsdam 15.6.1995 26 C 533/93 WuM 1995.534

(Angaben ohne Gewähr)

Quelle: Birgit Noack: Immobilien Jahrbuch 2010. München 2010: Rudolf Haufe Verlag GmbH Co. KG

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