Mietminderung Bauarbeiten Urteil
Ist Ihr Haus wegen Bauarbeiten mit einer Einrüstung der Fassade versehen, berechtigt dies zu einer Mietkürzung von 5%, so das LG Berlin 12.4.1994 63 S 439/93 MM 1994.396
Ist das Gebäude nicht nur eingerüstet, sondern auch noch mit Planen verhangen, kann dies eine Mietminderung von 15% nach sich ziehen. Dies entschied das AG Hamburg 24.8.1995 38 C 483/95 WuM 1996, 30
(Angaben ohne Gewähr)
Quelle: Birgit Noack: Immobilien Jahrbuch 2010. München 2010: Rudolf Haufe Verlag GmbH Co. KG
Nicht der Mietminderungsgrund den Sie gesucht haben?
Sehen Sie in unserer Mietminderungstabelle nach!