Mietminderung


Mietminderung wegen Bauarbeiten, Baugerüst, Planen

 Mietminderung Bauarbeiten Urteil

Ist Ihr Haus wegen Bauarbeiten mit einer Einrüstung der Fassade versehen, berechtigt dies zu einer Mietkürzung von 5%, so das LG Berlin 12.4.1994 63 S 439/93 MM 1994.396

Ist das Gebäude nicht nur eingerüstet, sondern auch noch mit Planen verhangen, kann dies eine Mietminderung von 15% nach sich ziehen. Dies entschied das AG Hamburg 24.8.1995 38 C 483/95 WuM 1996, 30

(Angaben ohne Gewähr)

Quelle: Birgit Noack: Immobilien Jahrbuch 2010. München 2010: Rudolf Haufe Verlag GmbH Co. KG

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