Mietminderung Antenne Urteil
Wird nachträglich die hauseigene Antenne entfernt, so berechtigt es den Mieter eine Mietminderung in Höhe von 5% durchzuführen. Dies entschied das LG Berlin 12.4.1994 63 S 439/93 MM 1994,396
(Angaben ohne Gewähr)
Quelle: Birgit Noack: Immobilien Jahrbuch 2010. München 2010: Rudolf Haufe Verlag GmbH Co. KG
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