Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Vorgehensweise bei einer berechtigten Mietminderung.
Sie, als Mieter haben das Recht auf Mietminderung, sobald sich Mängel in Ihrer Wohnung befinden. Vorraussetzung ist jedoch, dass Sie ordnungsgemäß handeln. Auf diese Weise machen Sie Ihre rechtlichen Ansprüche geltend. Zunächst einmal müssen Sie Ihre Mängel unbedingt dem Vermieter anzeigen, sonst ist Ihr Anspruch unwirksam.
Mängeldefinition
Der Vermieter muss genauestens über die Mängel informiert sein. Mängel sind zum Beispiel: Keine ausreichende Beheizbarkeit der Wohnung, Undichte Fenster, Schimmelbefall, Ausfall der Warmwasserversorgung, Ungeziefer in derWohnung oder Lärmbelästigungen im Haus. Es muss eine ausführliche Mängelanzeige sein und darf keine bloße Behauptung sein. Somit wird der Vermieter auch darauf hingewiesen, dass er den Vertragsbedingungen nachkommen muss und Handlungsbedarf vorliegt. Sie sollten keinesfalls den Schaden selbst beheben,solange der Vermieter über keine Mängel informiert ist. Sie dürfen die Mängel lediglich dann beseitigen, wenn ein sofortiges Einschreiten notwendig ist, um die Mietsache (die Mietwohnung) zu erhalten oder eine massive Verschlimmerung des Mietmangels zu verhindern oder auch, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist. Außerdem können Sie dann dem Vermieter Material, Werkzeug und Arbeitszeit in Rechnung stellen. Sobald dem Vermieter die Mängel bekannt sind bzw. die Mängelanzeige verschickt wurde, haben Sie solange Anspruch auf eine Mietminderung, bis der Mangel beseitigt wurde. Setzen Sie dem Vermieter für das beheben des Mangels eine angemessene Frist. Die Frist muss dann vom Vermieter eingehalten werden.
Achtung!
Eine Mietminderung ist unwirksam, wenn der Mangel vom Mieter schuldhaft verursacht wurde oder der Mangel dem Mieter vor Vertragsabschluss bekannt war. Eine Minderung ist ebenfalls unberechtigt, wenn es sich nur um eine kleine Beeinträchtigungen handelnd, wie z.B. wenige Minuten ohne Strom oder mehrere Stunden Heizungsausfall.
Vorerst setzt die Minderung der Miete grundsätzlich keine Erklärung des Mieters oder eine Zustimmung des Vermieters voraus. Die Miete wird vielmehr gesetzlich gemindert, so dass der Mieter ab dem Auftritt des Mangels, nur noch eine geminderte Miete zu zahlen hat.
Sobald dem Vermieter die Mängel bekannt sind, ist der verpflichtet diese zu beseitigen. Es sei denn, dass der Vermieter anderer Meinung ist und die Mietminderung nicht berechtigt ist. Laut dem Gesetz müssen Sie die vollständige Miete erst zahlen, wenn die Mängel behoben wurden.(Top)
Ablauf des Rechtsstreits
Bei erfolgreichem Beweisen Ihres Anspruchs, dass eine Mietminderung berechtigt ist, wird die Beweislast dem Vermieter übertragen. Sollten Sie jedoch nicht nachweisen können, dass Mängel bestehen dürfen Sie keine Mietminderung vornehmen. Beweise können z.B. Fotos, Videoaufzeichnungen, ein Lärmprotokoll oder evtl. auch Zeugen sein. Heben Sie daher jegliche Dokumente sowie das Schriftverkehr mit dem Vermieter auf. Andererseits muss der Vermieter nunmehr beweisen, dass keine berechtigten Gründe für eine Minderung bestehen. (Top)
Höhe der Mietminderung
Die Höhe der Mietminderung kann nicht verallgemeinert werden. Sie richtet sich nach dem Grad der Beschädigung. Berechnen können Sie diese z.B. auf verschiedene Internetseiten der Mietervereine. Sollten Sie die Miete versehentlich zu viel gemindert haben, ist dies zunächst kein Grund zur Sorge, denn diese wird dann lediglich mit der nächsten Miete nachgezahlt. Dies gilt auch, wenn überhaupt kein Anspruch auf eine Minderung bestand. (Top)
Kosten des Rechtsstreits
Sie sollten im Falle eines Rechtsstreites auf nummer sicher gehen und eine Rechtsschutzversicherung abschließen, denn auch wenn Ihre Ansprüche rechtskräftig sein sollten, könnte es zu Beginn mit Kosten verbunden sein. Das Gericht bestellt nämlich meistens einen Sachverständigen für das festellen der Mängel und die bestellung eines Sachverständigen ist mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Kosten müssen Sie, als Mieter tragen. Außerdem kann es durchaus vorkommen, dass der Sachverständiger keine Mängel feststellt und der Mieter somit auf den Kosten hängen bleibt. Man sollte zudem einen Anwalt finden, der spezialisiert ist in diesem Bereich. (Top)
Weitere Mietminderung Tipps finden Sie hier:
- Mietminderung Tipps um den passenden Anwalt zu finden.
- Mietminderung Tipps zur für Sie passenden Rechtsschutzversicherung
- Tipps für eine erneute Wohnungssuche.